April News
Mahnwesen
Verkürztes Mahnwesen
Geschätzte KundInnen, ab sofort gilt ein verkürztes Mahnwesen: Anstatt drei werden nur noch zwei Mahnungen verschickt, danach werden die kumulierten Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten für die nicht zurückgebrachten Medien in Rechnung gestellt.
Mit diesem verkürzten Mahnwesen möchten wir die interne Administration verschlanken und der Kundschaft nicht zurückgebrachte Medien schneller wieder zur Verfügung stellen können.
Übersicht über das neue Mahnwesen:
Unverändert gilt, dass wir Sie drei Tage vor Ende der Ausleihfrist der Medien per Mail erinnern. Beim Überschreiten der Ausleihfristen werden Sie gebührenpflichtig gemahnt. Nach der zweiten Mahnung, auf die keine Reaktion erfolgte, werden die Kosten für den Ersatz der Medien in Rechnung gestellt.
Erinnerung Rückgabetermin | kostenlos | Erinnerung per E-Mail, 3 Tage vor Rückgabetermin |
1. Mahnung | Fr. 5.- | 7 Tage nach Rückgabetermin |
2. Mahnung | Fr. 10.- | 14 Tage nach Rückgabetermin |
Rechnung | Fr. 10.- | 21 Tage nach Rückgabetermin |